Energieverbrauch kombiniert: 15,2 kWh/100km CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km | CO₂-Klasse: A*
Gewinnspiel zum Audi Q4 e-tron
Am 23.08.2026 haben Sie exklusive die Möglichkeit, an unserem Gewinnspiel teilzunehmen.
Mit etwas Glück gewinnen Sie ein Wochenende mit dem Audi Q4 e-tron
Wir wünschen Ihnen viel Glück!
Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen: Veranstalter des Gewinnspiels ist die Tepass Schwelm GmbH + Co. KG. Das Gewinnspiel läuft vom 23.08.26-23.08.2026 Teilnahmeschluss ist der 23.08.2026 um 23:59 Uhr. Zu gewinnen gibt es ein Probefahrt-Wochenende mit einem Audi Q4 inklusive 300 Freikilometern. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen ab 18 Jahren, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Gewinns im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind. Die Einlösung des Gewinns erfolgt ausschließlich bei der Tepass Schwelm GmbH + co. KG, Berliner Straße 60-68, 58332 Schwelm, nach vorheriger Terminabstimmung und nach Verfügbarkeit des Fahrzeugs. Der Gewinn ist bis zum 31.10.2026 gültig. Wird der Gewinn nicht bis zu diesem Datum eingelöst, verfällt er ersatzlos. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung, ein Umtausch, eine Verrechnung oder eine Auszahlung eines etwaigen Restwerts sind ausgeschlossen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenfrei und nicht vom Kauf eines Fahrzeugs oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig. Die Nutzung des Gewinns erfolgt im Rahmen der für Probefahrten und Fahrzeugüberlassungen geltenden Bedingungen des Autohauses. Vor Fahrtantritt ist ein gültiger Führerschein vorzulegen. Zusätzlich können vor Ort weitere Nutzungsbedingungen gelten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei missbräuchlichem Verhalten vom Gewinnspiel auszuschließen. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird nach Ablauf des Gewinnspiels ausgelost und am 24.08.2026 per E-Mail benachrichtigt. Sollte der Gewinn aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, nicht verfügbar sein, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzgewinn bereitzustellen. Eine Haftung des Veranstalters besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Durchführung der Auslosung und die Gewinnentscheidung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Abbildung ähnlich. Gezeigte Fahrzeuge können Sonderausstattungen enthalten.
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