Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Tepass AutohausGruppe

 

1. Veranstalter

Veranstalter der Gewinnspiele ist die Tepass AutohausGruppe,
Standort Schwelm: Berliner Straße 60–68, 58332 Schwelm.
Kontakt: Team Marketing, E-Mail: TeamMarketing@ah-tepass.de

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die von der Tepass AutohausGruppe veranstaltet und in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, Instagram) oder auf der Webseite kommuniziert werden, sofern nicht im Einzelfall abweichende oder ergänzende Bedingungen genannt sind.


2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
Mitarbeiter der Tepass AutohausGruppe sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, sofern im jeweiligen Gewinnspiel nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Automatisierte Teilnahmen über Gewinnspiel-Dienste oder ähnliche technische Hilfsmittel sind unzulässig.


3. Teilnahmezeitraum

Der jeweilige Teilnahmezeitraum wird im zugehörigen Gewinnspiel-Post bzw. auf der entsprechenden Aktionsseite angegeben.
Teilnahmen, die nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingehen, werden nicht berücksichtigt.


4. Teilnahmevorgang

Die Teilnahmebedingungen der konkreten Aktion (z. B. „Kommentieren“, „Liken“, „Teilen“, „Formular ausfüllen“) ergeben sich aus der jeweiligen Gewinnspielbeschreibung.

Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
Nur vollständig und korrekt ausgeführte Teilnahmeschritte gemäß Aktionsbeschreibung nehmen an der Verlosung teil.


5. Gewinn

Art und Umfang des Gewinns werden im Rahmen des jeweiligen Gewinnspiels beschrieben (z. B. Fahrzeugnutzung, Zubehör, Gutscheine, Tickets).

Sofern nicht anders angegeben, gilt:

  • Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
  • Ein Umtausch des Gewinns oder eine Übertragung auf Dritte ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
  • Zusatzkosten, die nicht ausdrücklich im Gewinnumfang genannt sind (z. B. Kraftstoff-/Ladekosten, Parkgebühren, Verpflegung, Anreise), trägt der Gewinner selbst.

Für Gewinne, die eine Fahrzeugnutzung beinhalten, gilt ergänzend:

  • Der Gewinner muss einen gültigen Führerschein der entsprechenden Klasse besitzen und diesen auf Nachfrage vorlegen.
  • Es gelten die jeweils gültigen Miet- bzw. Nutzungsbedingungen der Tepass AutohausGruppe, die dem Gewinner vor Fahrzeugübergabe bekannt gegeben werden.
  • Für durch den Gewinner verursachte Schäden können Kosten entstehen, die der Gewinner zu tragen hat.

6. Gewinnerermittlung und Benachrichtigung

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt, sofern nicht anders beschrieben, per Zufallsziehung aus allen gültigen Teilnahmen.
Die Ziehung findet in der Regel innerhalb von wenigen Tagen nach Teilnahmeschluss statt.

Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt über das jeweilige soziale Netzwerk (z. B. Direktnachricht) oder per E-Mail/Telefon, sofern entsprechende Kontaktdaten vorliegen oder abgefragt wurden.

Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Frist nach Benachrichtigung zurück oder kann der Gewinn aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht übergeben werden, behält sich die Tepass AutohausGruppe vor, den Gewinn anderweitig zu vergeben.


7. Ausschluss von der Teilnahme

Die Tepass AutohausGruppe behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn

  • gegen diese allgemeinen Teilnahmebedingungen oder die spezifischen Bedingungen der Aktion verstoßen wird,
  • versucht wird, das Gewinnspiel zu manipulieren,
  • rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende oder anstößige Inhalte im Rahmen der Teilnahme veröffentlicht werden, oder
  • falsche oder irreführende Angaben gemacht werden.

Bei einem berechtigten Ausschluss besteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Herausgabe des Gewinns.


8. Vorzeitige Beendigung / Änderung von Gewinnspielen

Die Tepass AutohausGruppe behält sich vor, Gewinnspiele aus wichtigen Gründen vorzeitig zu beenden, zu unterbrechen oder anzupassen, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Bereits entstandene Teilnahmeansprüche können in diesem Fall eingeschränkt sein, sofern ein Fortführen des Gewinnspiels objektiv nicht möglich ist. Ein Anspruch auf Durchführung des Gewinnspiels besteht nicht.


9. Datenschutz

Im Rahmen der Teilnahme an Gewinnspielen werden personenbezogene Daten der Teilnehmer verarbeitet (z. B. Nutzername in sozialen Netzwerken, Kommentare, Nachrichten, ggf. Name, Adresse, Kontaktdaten für die Gewinnabwicklung).

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels, insbesondere

  • zur Erfassung der Teilnahme,
  • zur Ermittlung der Gewinner,
  • zur Benachrichtigung der Gewinner und
  • zur Übergabe des Gewinns.

Eine weitergehende Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nur, wenn der Teilnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat (z. B. durch separate Einwilligung).

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der Teilnehmer (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) befinden sich in der Datenschutzerklärung der Tepass AutohausGruppe auf der Webseite.


10. Haftung

Die Tepass AutohausGruppe haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle, Unterbrechungen oder Fehler, die die Teilnahme am Gewinnspiel beeinträchtigen oder verhindern, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Für Inhalte und Kommentare, die von Teilnehmern im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlicht werden, ist ausschließlich der jeweilige Teilnehmer verantwortlich.


11. Verhältnis zu sozialen Netzwerken

Gewinnspiele, die über Facebook, Instagram oder andere Plattformen kommuniziert werden, stehen in keiner Verbindung zu diesen Plattformbetreibern und werden in keiner Weise von ihnen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Ansprechpartner für das Gewinnspiel ist ausschließlich die Tepass AutohausGruppe.


12. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Durchführung der Gewinnspiele, die Gewinnerermittlung und die Gewährung der Gewinne ausgeschlossen.


13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.